Zwei junge Frauen und ein junger Mann unterhalten sich miteinander.

FAQ zum FSJ

Wie lange dauert ein FSJ? Wie finde ich eine passende FSJ-Stelle? Kann ich auch ein FSJ absolvieren, wenn ich nicht aus Deutschland komme? Antworten auf diese und viele weitere Fragen findest du in unserer FAQ-Liste.

Deine Fragen, unsere Antworten

Die Möglichkeit eines Freiwilligen Sozialen Jahres haben alle Heranwachsenden bis zum 27. Lebensjahr. Du darfst während deines FSJ also nicht 27 Jahre alt werden. Maßgeblich für die Voraussetzungen zum Start eines FSJ ist jedoch, dass du deine allgemeine Vollzeit-Schulpflicht erfüllt hast, also bezogen auf Bayern mindestens neun Jahre zur Schule gegangen bist. Deine Nationalität spielt übrigens keine Rolle, denn alle Jugendlichen in Deutschland können ein Freiwilliges Soziales Jahr machen.

Ein Freiwilliges Soziales Jahr ist eine ideale Lösung, um Abstand vom Schulbetrieb zu gewinnen und sich in Ruhe Gedanken über die eigene berufliche Zukunft zu machen. Es soll dir vor dem Start in Berufsleben, Ausbildung oder Studium nochmals persönliche Orientierung verschaffen und die Möglichkeit geben, in den sozialen Bereich unserer Gesellschaft reinzuschnuppern. Zeitgleich sammelst du bei deinem FSJ viele neue Erfahrungen in den unterschiedlichsten Bereichen. Du leistest somit einen wertvollen Dienst und lernst viele neue praktische Fähigkeiten. Du wirst auf viele unterschiedliche Menschen treffen und übernimmst selbst Verantwortung. Insgesamt kannst du dich mit dem erFahrungSJoker FSJ so richtig attraktiv für zukünftige Arbeitgeber machen – und sammelst garantiert Erinnerungen, die dich dein Leben lang begleiten werden.

Besonders wichtig im FSJ ist auch die Anerkennungskultur und die Wertschätzung deines Engagements. Neben der umfassenden pädagogischen Begleitung während deines gesamten Dienstes, dem geregelten Taschengeld sowie den entsprechenden Leistungen, Urlaubsanspruch und Sozialversicherung gibt es viele weitere Formen der Anerkennung (s. auch FAQ Bekommt man im FSJ ein Gehalt und darf man Urlaub nehmen?). So hast du u.a. Zugang zu Vergünstigungen im ÖPNV und bekommst bei Beginn deines Dienstes in Bayern das 365-Euro-Ticket. Du erhältst bei Dienstantritt außerdem einen Freiwilligenausweis, der dir wie den Schülerinnen und Schülern in Bayern Vergünstigungen bei verschiedenen Akzeptanzstellen, wie etwa Freibädern, Kinos, Museen usw., ermöglicht. Und es gibt viele weitere Zeichen der Anerkennung.

Nutze zum Beispiel unsere Datenbank und suche für dich interessante Träger und Einsatzorte für ein Freiwilliges Soziales Jahr in Bayern heraus. Dort erfragst du dann, ob freie Stellen verfügbar sind. Sollte das der Fall sein, bewirbst du dich direkt beim Träger deiner Wahl. Die meisten Träger bieten ganz unkompliziert auf ihren Websites vorgefertigte Formulare an, die du nur noch ausfüllen musst. Welche Unterlagen du ggf. benötigst, erfährst du ebenfalls direkt beim Träger. Im Anschluss erfolgt ein Bewerbungsgespräch oder auch ein Probetag bei einer für dich interessanten Einsatzstelle. Sind sich alle drei Seiten – also du, dein Träger und deine Einsatzstelle – einig, kommt es zur Unterzeichnung einer gemeinsamen Vereinbarung, die die rechtliche Seite deines Freiwilligen Sozialen Jahres umfassend regelt. Detailliertere Informationen findest du auf der Seite In 3 Schritten zum FSJ  

Als FSJlerin oder FSJler bist du von Tag eins an am Einsatzort gefragt. Du wirst von vornherein so geschult, dass du deine Aufgaben gut erledigen kannst. Die Einrichtungen leiten dich fachlich an und erklären dir alles Schritt für Schritt, sodass du dich schnell zurechtfinden wirst. Du wirst als Freiwillige oder Freiwilliger in den Arbeitsalltag deiner Einsatzstelle eingebunden und bist eine wichtige Unterstützung im Einrichtungs-Team. Die Wochenstunden deines Engagements betragen zwischen 38,5 und 40 Stunden. Du leistest deinen Dienst also grundsätzlich ganztägig, vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren gelten die Schutzvorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (z.B. keine Nachtschichten, andere Pausenregelungen).

Während eines zwölfmonatigen FSJ besuchst du außerdem an mindestens 25 Tagen Seminar- und Bildungstage in Blöcken (Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar), die von deinem Träger organisiert werden. Wenn du deinen Dienst über 12 Monate verlängerst, erhöht sich die Zahl der Seminartage sogar nochmals pro Monat. Durch die Seminare erhältst und erfährst du eine qualitativ besonders hochwertige pädagogische Begleitung. Dort werden dir Inhalte vermittelt, die deine soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenz und dein Verantwortungsbewusstsein stärken sollen. Dies wird dir auf deinem späteren Lebensweg sicherlich sehr hilfreich sein. Außerdem wirst du auch andere Freiwillige deines Trägers aus verschiedensten Einsatzstellen kennenlernen und dich austauschen können.

Mit Abschluss des Freiwilligen Sozialen Jahres erhältst du ein hochwertiges offizielles schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art deines FSJ sowie mit berufsqualifizierenden Merkmalen. Dieses Dokument ist eine wertvolle Erweiterung deines Lebenslaufes und macht dich für zukünftige Berufe und Positionen attraktiver.

Das Freiwillige Soziale Jahr hat standardmäßig eine Länge von einem Jahr. Es beginnt am 1. September eines Jahres und dauert bis zum 31. August des folgenden Jahres. Du kannst das FSJ in der Regel nach den Sommerferien zum 1. September bei der Einrichtung deiner Wahl beginnen. Doch auch individuelle Startzeitpunkte während des laufenden Jahrgangs sind möglich. Dazu musst du allerdings eine Einrichtung finden, die das anbietet und du musst vorher mit dem betreffenden Träger sprechen, ob dies möglich ist. Auch die Länge deines Freiwilligen Sozialen Jahres ist individuell anpassbar. Das FSJ umfasst einen zeitlichen Rahmen von mindestens sechs und maximal 18 Monaten – kann aber in besonderen Ausnahmefällen auf bis zu 24 Monate verlängert werden, was allerdings zuvor mit dem Träger abgeklärt werden muss.

Das FSJ ist ein Jugendfreiwilligendienst, der zu den besonderen Formaten des Bürgerschaftlichen Engagements zählt. Dieser Dienst ist demnach ein freiwilliges und unentgeltliches Engagement von deiner Seite. Die Frage, ob du während deines FSJ eine Anerkennung oder Entlohnung erhältst, ist allerdings nachvollziehbar. Im Rahmen eines FSJ erhältst du ein angemessenes Taschengeld. Nach derzeitigem Standard erhältst du in Bayern mindestens 180 Euro im Monat, sofern dir Unterkunft und Verpflegung kostenfrei ermöglicht werden. Denn über das Taschengeld hinaus bieten dir manche Einrichtungen eine kostenfreie Unterkunft, kostenfreie Verpflegung und ggf. auch Arbeitskleidung an. Das ist besonders attraktiv, wenn du dein FSJ zum Beispiel in einem anderen Bundesland absolvieren möchtest. Hat deine Einrichtung nicht die Möglichkeiten, dir eine Unterkunft und Sachleistungen kostenfrei zu stellen, erhältst du dementsprechend höhere Leistungen und oft zusätzlich Ersatzleistungen, etwa einen Zuschuss zu deinen Fahrtkosten. Den genauen Umfang und die Höhe deiner Leistungen erfragst du direkt bei deinem Träger.

Du hast selbstverständlich die Möglichkeit, während eines FSJ Urlaub zu nehmen. Verkürzt oder verlängerst du dein FSJ, ändert sich die Zahl an Urlaubstagen entsprechend. Die genaue Anzahl deiner Urlaubstage erfährst du direkt beim Träger. Wenn du unter 18 Jahre alt bist, hast du entsprechend längere Urlaubsansprüche gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Während der Seminar- und Bildungstage kannst du im Übrigen keinen Urlaub nehmen, da sie verpflichtend sind und als Einsatzzeit gelten.

Außerdem hast du während deines Dienstes, wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst, in der Regel weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Deine Tätigkeit im Rahmen eines FSJ ist auch in Hinsicht auf eine künftige Ausbildung oder ein Studium von großer Bedeutung. So wird ein FSJ bei einigen Ausbildungen oder Studiengängen als Anerkennungsjahr bzw. als Vorpraktikum angesehen. Informier dich hierzu gerne vorweg bei deiner gewünschten Ausbildungsstelle.

Viele Hochschulen und Universitäten stufen dein FSJ übrigens als Wartesemester ein oder vergeben Sonderpunkte bei deiner Uni-Bewerbung, sodass du erleichterten Zugang zu gewissen Studiengängen, wie z.B. dem Medizinstudium hast. Informiere dich dazu auf den Websites der entsprechenden Hochschulen und Universitäten. Und auch dein FSJ-Träger unterstützt dich bei der Klärung deiner Fragen.

Um in Deutschland ein FSJ zu machen, musst du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Die Möglichkeit eines FSJ steht grundsätzlich allen Jugendlichen bei Erfüllung der Grundvoraussetzungen ungeachtet ihrer Herkunft offen. Auch nicht in Deutschland lebende Interessierte können sich für ein FSJ in Deutschland bewerben.

Wenn du dich aus dem Ausland für ein FSJ in Bayern interessierst und bewerben möchtest, musst du dich vorab über die gesetzlichen Bestimmungen erkundigen. Voraussetzung ist, dass du über einen Aufenthaltstitel verfügst, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt und dir erlaubt, ein FSJ in Deutschland zu machen. Was du für ein FSJ in Deutschland benötigst, hängt immer individuell von deinem Herkunftsland ab. Aus Drittstaaten und Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) brauchst du in der Regel ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis. Aber auch aus Staaten der EU können unterschiedliche Bestimmungen gelten. Wende dich vorab an deine Botschaft vor Ort und erkundige dich umfassend. Auch die Träger des FSJ können dir hier Fragen beantworten. Kenntnisse der deutschen Sprache sind Voraussetzung und klar von Vorteil, da du dich im FSJ beim Dienst in deiner Einsatzstelle und mit den Menschen, mit denen du im FSJ zu tun hast, verständigen musst.

Ein FSJ ist grundsätzlich auch im Ausland möglich, wird derzeit allerdings in Bayern von keinem Träger angeboten. Für ein FSJ im Ausland lohnt auch ein Blick auf die Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) oder des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), wo über weitere Dienste im Ausland informiert wird.

Während deines Freiwilligen Sozialen Jahres bist du umfassend gesetzlich unfall-, kranken-, arbeitslosen- und pflegeversichert. Den Anteil deiner Sozialversicherungskosten übernimmt dein Träger bzw. deine Einsatzstelle zu 100 Prozent – für dich also komplett beitragsfrei. Übrigens zahlst du im Rahmen deines Freiwilligen Sozialen Jahres bereits in die gesetzliche Rentenversicherung ein, sodass du Rentenansprüche erwirbst.

Freiwilligendienste, wie das FSJ in Bayern stehen jedem jungen Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung oder Einschränkung, offen und alle können selbstverständlich einen Freiwilligendienst in Bayern ableisten. Das Engagement von Menschen mit Behinderung ist besonders begrüßenswert. Gemeinsam mit allen Trägern des FSJ in Bayern und dem Bund, den Bezirken, dem Bayerischen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung und weiteren Akteuren setzen wir uns besonders dafür ein, dass die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zu einem Freiwilligendienst noch niederschwelliger werden und noch mehr Menschen einen Dienst leisten können und wollen. Wir wollen gelebte Barrierefreiheit im FSJ und allen Freiwilligendiensten vorleben, um allen dieselben Teilhabechancen zu ermöglichen. Bereits jetzt können im Rahmen der Eingliederungshilfe Assistenzleistungen gewährt werden. Für die Prüfung und letztliche Gewährung sind fachlich die jeweiligen Bezirke zuständig. Unterstützung und Hilfe bei Fragen findest du auch jederzeit bei deinem Träger des FSJ.