Eine Gruppe junger Menschen steht um einen Tisch, auf dem Papierblätter ausgelegt sind. In ihrer Mitte steht eine Frau, die zu der Gruppe spricht.

Jetzt FSJ-Einsatzstelle in Bayern werden

Ehrenamtliche Unterstützung erhalten und jungen, engagierten Menschen wertvolle Erfahrungen ermöglichen: Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet viele Vorteile für Einsatzstellen. Interessiert? Dann melden Sie Ihre Einrichtung direkt als Einsatzstelle in Ihrer Region beim FSJ-Träger Ihrer Wahl an. Wir zeigen, wie es geht.

Einsatzstelle werden: Das gilt es zu beachten

Einrichtungen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) anbieten möchten, müssen gemeinwohlorientiert sein (siehe Definition Gemeinwohlorientierung unten) und sich einem in Bayern anerkannten FSJ-Träger anschließen, der als öffentliche Körperschaft die rechtlichen Aspekte eines FSJ klärt und wahrt. Zuerst müssen sie also bei einem Träger des FSJ in Bayern ihre Zulassung als Einsatzstelle beantragen. Erst nach Anerkennung und Abschluss einer Vereinbarung zum FSJ zwischen Träger und Einsatzstelle darf diese ein FSJ gemäß den gesetzlichen Vorgaben anbieten. Detaillierte Informationen, insbesondere welche Kosten auf die Einsatzstelle zukommen, sind unmittelbar bei den Trägern erhältlich.

Weitere Voraussetzungen, um als FSJ-Stelle anerkannt zu werden:

  • Eine vertrauensvolle und gute Zusammenarbeit mit dem FSJ-Träger bildet die Grundvoraussetzung.
  • Einrichtungen müssen einen Tätigkeitsbereich bieten, in dem Freiwillige unter Berücksichtigung des Alters, der Eignung und der persönlichen Interessen praktisch unterstützend, vor allem pflegerisch, erzieherisch oder hauswirtschaftlich eingesetzt werden können.
  • Es gelten die rechtlichen Arbeitsschutz- bzw. Jugendschutzbestimmungen.
  • Die Freiwilligen müssen für mindestens 25 Seminar- und Bildungstage freigestellt werden und die vertraglich gewährten Urlaubstage sind einzuhalten.
  • Die Einsatzstelle muss sich in der Regel an den Kosten der Freiwilligen beteiligen. Welche Kosten im Detail auf die Einsatzstelle zukommen, muss direkt mit dem Träger geklärt werden.
  • Es muss sich beim Einsatz der Freiwilligen um zusätzliche, unterstützende Hilfstätigkeiten handeln, die zwingend arbeitsmarktneutral (siehe Definition Arbeitsmarktneutralität unten) und gemeinwohlorientiert sind. Reguläre Arbeitsplätze dürfen durch ein FSJ nicht ersetzt werden.

Definitionen

Freiwillige sind unterstützende zusätzliche Hilfskräfte.

Freiwillige sind kein Ersatz für reguläre Arbeitskräfte und besetzen daher keine regulären Arbeitsplätze.

Gegebenenfalls sollte die Personalvertretung vor der Stellenbesetzung miteinbezogen werden.

Mithilfen der Freiwilligen sind zusätzliche Tätigkeiten.

Mithilfe der Freiwilligen ist eine zusätzliche Zeitspende.

Maßstab für die Leistungsanforderung ist das Können – auch das während des FSJ erworbene – der Freiwilligen. Eine gleiche Arbeitsleistung wie bei einem festangestellten Mitarbeiter darf weder vorausgesetzt noch eingefordert werden.

Umfang und Art der Tätigkeit müssen in der Freiheit der Freiwilligen liegen. Es besteht ein eingeschränktes Direktionsrecht für die Einsatzstelle.

Rechtliche Grundlagen für die Arbeitsmarktneutralität sind folgende Paragrafen im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG): § 2 Abs. 1 Nr. 1 („ohne Erwerbsabsicht“), § 3 Abs. 1 S. 1 („überwiegend praktische Hilfstätigkeit, die an Lernzielen orientiert ist, in gemeinwohlorientierten Einrichtungen“).

Kernbereich:

Gemeinwohlorientierung liegt immer dann vor, wenn steuerrechtliche Vorschriften zu Gemeinnützigkeit, Zweckbetrieb, etc. gemäß dem Antragsformular des Bundes zur Anerkennung als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst nachgewiesen werden können.

Als Einsatzstellen dürfen nur gemeinwohlorientierte Einrichtungen anerkannt werden (§ 3 Abs. 1 S. 1 JFDG). Als Nachweis ist beigefügt:

Eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Befreiung von der Körperschaftssteuer nach § 5 Absatz 1 Nummer 9 Körperschaftssteuergesetz. Die Bescheinigung ist nicht älter als fünf Jahre.

Eine Bescheinigung des Finanzamtes, aus der hervorgeht, dass es sich um einen Zweckbetrieb im Sinne der §§ 65, 66, 67 oder 68 der Abgabenordnung handelt. Die Bescheinigung ist nicht älter als drei Jahre.

Eine Bescheinigung des Finanzamtes über die Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 Nummer 14b) Satz 1 und Satz 2 Doppelbuchstabe aa) bis gg), 15, 16, 18, 20 bis 25, 27 Umsatzsteuergesetz. Die Bescheinigung ist nicht älter als drei Jahre. Hinweis: Eine Befreiung nach § 4 Nummer 17 Umsatzsteuergesetz ist nicht ausreichend.

Ein Nachweis, aus dem hervorgeht, dass die Einrichtung zu den zugelassenen Krankenhäusern im Sinne des § 108 Sozialgesetzbuch V gehört.

Ein anderer Nachweis im obigen Sinne.

Ein Nachweis der Gemeinwohlorientierung ist nicht erforderlich, wenn die Einrichtung direkt einem öffentlich-rechtlichen Rechtsträger angehört.

Ergänzende Kriterien:

Einsatzstellen können gemeinwohlorientiert sein, wenn sie

  • gesellschaftlichen Mehrwert bringen und Nutzen für das Gemeinwesen haben.
  • nicht vorrangig eigenwirtschaftliche Interessen verfolgen.
  • ein öffentliches Interesse verfolgen und/oder öffentliche Förderungen erhalten.
  • ein Staatsziel konkret verfolgen (Sozialstaatsprinzip).

Bei den ergänzenden Kriterien empfiehlt es sich, stets eine kritische Einzelfallbeurteilung unter Abwägung der Gesamtumstände durchzuführen.

Ein Mädchen sitzt lächelnd vor einem Laptop. Hinter ihr sitzt ein Mann, er zeigt auf den Bildschirm.

Das FSJ im Gesetz verankert  

Das „Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten“ (JFDG) ist 2008 auf Bundesebene in Kraft getreten. Es regelt alle Rechte und Pflichten für das Freiwillige Soziale Jahr: von den Voraussetzungen und Vereinbarungen über die Ablaufstruktur bis hin zu abschließenden Urkunden und Zertifikaten.

Hier finden Sie das Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten.

Weitere grundlegende und speziell landesrechtliche Regelungen und Hinweise rund um das FSJ in Bayern, welche das Zusammenwirken zwischen Träger und Einsatzstelle regeln:

Eine Frau im weißen Kittel hält ein Tablet und zeigt dem neben ihr stehenden jungen Mann etwas auf dem Bildschirm. Neben ihm steht ein weiterer Mann. Beide Männer tragen blaue Kittel.

FSJ-Träger in Bayern

Einsatzstellen in Bayern können sich nur einem in Bayern anerkannten Träger des FSJ anschließen. Der FSJ-Träger ist die zentrale Stelle im FSJ, er ist erster Ansprechpartner für alle potenziellen Einsatzstellen und auch für am FSJ interessierte junge Menschen. Die Träger organisieren und stemmen die gesamte pädagogische Begleitung der Freiwilligen im FSJ.

Wenn auch Sie gerne ein FSJ in Ihrer Einrichtung anbieten möchten, wenden Sie sich daher an den oder die zugelassenen FSJ-Träger Ihres Vertrauens.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Träger in Bayern