Barrierefreiheit

 

Erklärung zur Barrierefreiheit 

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.fsj.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Da die Arbeiten an der Website noch nicht vollständig abgeschlossen sind, wird diese zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Prüfinstitution auf die Barrierefreiheit hin überprüft. Die Auflistung ggf. nicht barrierefreier Inhalte folgt nach Abschluss des Bewertungsverfahrens.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.12.2022 erstellt und zuletzt am 10.04.2024 aktualisirt. 

Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von fsj.bayern.de aufgefallen? Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail an online-redaktion@stmas.bayern.de

Sie erreichen uns auch per Post oder Telefon:

Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
Tel.: (089) 126 101
Fax: (089) 12 611 122

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Zum Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html